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Vorbehalt

Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt, so verbindet sich damit noch kein Recht auf den Erwerb des Gegenstandes. In diesem Fall ist der Bieter für 14 Kalendertage nach Auktionsende oder einen vorab beiderseitig vereinbarten Zeitraum an sein Gebot gebunden.

Die Proventura wird nun dem Auftraggeber das Höchstgebot vorlegen und mit Fristsetzung um eine konkrete Zu- oder Absage bitten.

Im Falle einer Zustimmung wird der Vorbehalt aufgehoben und der Artikel endgültig dem Bieter zugeschlagen.

WICHTIG: Bis zum Erreichen des Mindestpreises gibt es keinen Bietagenten. Ihre Gebot werden in voller Höhe angenommen.